Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind, beschlossen von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland IX. Urlaub (§§ 28 – 29a) § 28a Dauer des Erholungsurlaubs Erläuterungen
5.ErholungsurlaubDauerUrlaub nach Arbeitstagen (Abs. 5)
Die Dauer des Erholungsurlaubs berechnet sich nach Arbeitstagen. Dies gilt unabhängig davon, wie die Arbeitstage auf die Kalenderwochen verteilt sind.