Bundes-Angestelltentarifvertrag Abschnitt VIII (§§ 37-41) § 41 Sterbegeld Erläuterungen

9Vorschüsse

Ein nach den Vorschussrichtlinien gezahlter Vorschuss ist keine Vergütung i. S. des § 36 Abs. 1 BAT, sondern ein zinsloses Darlehen. Als zinsloses Darlehen wird er auch nicht im Zeitpunkt des Zufließens versteuert. Diese Vorschüsse können zurückgefordert werden. Die Rückforderung erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen; § 36 Abs. 6 BAT ist nicht anzuwenden.