Die stufenweise Wiedereingliederung ist als Mittel zur medizinischen Rehabilitation von arbeitsunfähigen Angestellten gedacht, die aufgrund schwerer Krankheit über längere Zeit nicht am Erwerbsleben teilnehmen konnten und die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise wieder verrichten können. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Angestellte weiterhin arbeitsunfähig. Eine Urlaubseinbringung kommt daher nicht in Betracht.