Kommentar Abschnitt II (§§ 7 – 11) § 7 Gewerbeertrag Erläuterungen 1. Allgemeines zur Ermittlung des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb

(1)Anwendung des EStG und des KStG

Der Ausgangswert für den Gewerbeertrag, der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, ist nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermitteln (§ 7 GewStG).