Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen Teil B Leitfaden durch das Verfahren 5. Vergabeverfahren nach der VgV 5. Vergabeverfahren nach der VgV Abschnitt 2 Vergabeverfahren Unterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen; Eignung 5.42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern (§ 42)

5.42.2Eignungsprüfung nach Teilnahmewettbewerb (Abs. 2)

§ 42 Abs. 2 betrifft die Prüfungsreihenfolge der öffentlichen Auftraggeber: Grundsätzlich ist zuerst die Eignung der Bewerber oder Bieter zu prüfen – vor der Prüfung der Angebote. Daher sind bei den zweistufigen Verfahrensarten nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern, die nicht ausgeschlossen worden sind und die ihre Eignung nachgewiesen haben. § 42 Abs. 2 Satz 2 verweist auf die Möglichkeit nach § 51 zur Begrenzung der Zahl derjenigen geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.