Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen Teil B Leitfaden durch das Verfahren 5. Vergabeverfahren nach der VgV 5. Vergabeverfahren nach der VgV Abschnitt 2 Vergabeverfahren Unterabschnitt 1 Verfahrensarten
5.20Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (§ 20)
Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 bleibt unberührt.