Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen Teil B Leitfaden durch das Verfahren 4. Vergabeverfahren nach der UVgO 4. Vergabeverfahren nach der UVgO Abschnitt 2 Vergabeverfahren Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens

4.20Markterkundung (§ 20 UVgO)

Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen.