Stichworte Geringfügige Beschäftigung

V.Midijob-Regelung

Unter einem Midijob versteht man ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen € 556,01 und € 2.000,00 im Monat liegt und die Grenze von € 2.000,00 im Monat regelmäßig nicht überschritten wird. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich (§ 20 Abs. 2 SGB IV).