Stichworte Dienststelle

II.Begriff der Dienststelle im Anwendungsbereich des TVöD/TV-L

Gemäß § 4 TVöD/TV-L sind Versetzung und Abordnung durch einen Wechsel der Dienststelle bzw. des Betriebes gekennzeichnet. TVöD/TV-L lassen dabei nicht erkennen, wie der Begriff der Dienststelle abzugrenzen ist. Der in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen verwendete Begriff der Dienststelle hat nicht stets denselben Inhalt (BAG v. 18.1.1990, 6 AZR 386/89).