Stichworte Anfechtung

VI.Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Es besteht ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Kündigung, sofern beides auf demselben Grund beruht. Anfechtung und Kündigung können grundsätzlich auch nebeneinander ausgesprochen werden (BAG v. 20.3.2014, 2 AZR 1071/12).