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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt unter anderem im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Es schützt vor nicht gerechtfertigten Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters und wegen der sexuellen Identität.