Anhänge zum Lexikon Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2021 D. Außergewöhnliche Belastungen 3. Unterhalt bedürftiger Angehöriger im Inland

b)Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Der Höchstbetrag von 9744 € vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von jährlich 624 € übersteigen. Angerechnet werden jedoch nur die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, die im Unterstützungszeitraum anfallen. Der Höchstbetrag von 9744 € sowie der anrechnungsfreie Betrag von 624 € ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, um je ein Zwölftel. Oder umgekehrt ausgedrückt: Liegen die Voraussetzungen an mindestens einem Tag im Monat vor, ist dieser (ganze) Monat in die Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags mit einzubeziehen. Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln werden in voller Höhe angerechnet (vgl. die Erläuterungen und Beispiele zur zeitanteiligen Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags unter dem nachfolgenden Buchstaben f).