C. Arbeitslohn – Lohnsteuer – Sozialversicherung von A bis Z B Betriebsveranstaltungen

7.Sachgeschenke im Rahmen einer
Betriebsveranstaltung

Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind in die Gesamtkosten des Arbeitgebers und damit in die Bemessungsgrundlage für die Aufteilung auf die Teilnehmer einzubeziehen, Geschenke bei Gelegenheit von Betriebsveranstaltungen hingegen nicht.

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Als betrieblicher Grund kommen z. B. eine Schichtarbeit oder eine Dienstreise in Betracht. Persönliche Gründe können insbesondere Urlaub oder Krankheit sein.