Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind in die Gesamtkosten des Arbeitgebers und damit in die Bemessungsgrundlage für die Aufteilung auf die Teilnehmer einzubeziehen, Geschenke bei Gelegenheit von Betriebsveranstaltungen hingegen nicht.
1 Als betrieblicher Grund kommen z. B. eine Schichtarbeit oder eine Dienstreise in Betracht. Persönliche Gründe können insbesondere Urlaub oder Krankheit sein.