C. Arbeitslohn – Lohnsteuer – Sozialversicherung von A bis Z T Tarifaufbau

6.Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Steuersatz des geltenden Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuertarifs. Für das Kalenderjahr 2023 beträgt der Spitzensteuersatz entweder 42 % oder 45 %.