6.Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Steuersatz des geltenden Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuertarifs. Für das Kalenderjahr 2023 beträgt der Spitzensteuersatz entweder 42 % oder 45 %.