C. Arbeitslohn – Lohnsteuer – Sozialversicherung von A bis Z Z Zinsersparnisse und Zinszuschüsse

2.Bewertung der Zinsersparnisse

Wie unter Nr. 1 bereits ausgeführt sind sog. Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Geldleistung grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Die Freigrenze für Sachbezüge von 50 € monatlich ist auf Geldleistungen nicht anwendbar.

1

Randziffer 4 des BMF-Schreibens vom 19.5.2015 (BStBl. I S. 484). Das BMF-Schreiben ist als Anlage 10 zu H 8.2 LStR im Steuerhandbuch für das Lohnbüro 2024 abgedruckt.

2

Randnummer 29 des BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (BStBl. I S. 484). Das BMF-Schreiben ist als Anlage 10 zu H 8.2 LStR im Steuerhandbuch für das Lohnbüro 2024 abgedruckt.

3

Bei einem zinslosen Arbeitgeberdarlehen ohne Tilgungsleistung (endfälliges Darlehen) kann für den Zufluss des Zinsvorteils aus Vereinfachungsgründen auf den der Vereinbarung zugrunde liegenden Willen der Beteiligten abgestellt werden.