TV-L Kommentar Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt III (§§ 12–25) § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen Erläuterungen 2 Leistungsbezogener Stufenaufstieg – § 17 Abs. 2 TV-L

2.3Feststellung einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistung – § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L

Für eine Verkürzung der Stufenlaufzeit reicht eine überdurchschnittliche Leistung nicht aus; gefordert ist eine weitere Heraushebung. Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden; § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L. Weitere Vorgaben enthält der Tarifvertrag nicht.