Teil B Erläuterungen B 5 TV EntgO-L Abschnitt II (§§ 3–7) § 6 Maßgaben zu § 16 TV-L – Stufen der Entgelttabelle – Erläuterungen

3Besondere Stufenregelung für sog. „beste Nichterfüller“

Bei Lehrkräften i. S. des Abschn. 2 Ziff. 1 der EntgO-L (sog. „beste Nichterfüller“), die ab dem 1.8.2015 neu eingestellt wurden, sind bei der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei Bestimmung der Stufe die Regelungen des § 6 Abs. 2 Nr. 3 TV EntgO-L zu beachten. Für die sog. „besten Nichterfüller“ ergibt sich aus der Fußnote in der Zuordnungstabelle in Ziff. 1 Abs. 1 Satz 4 des Abschn. 2 der EntgO-L eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren in Stufe 1 und fünf Jahren in Stufe 2.