Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Erläuterungen 2 Überblick und Abgrenzung der verschiedenen Instrumente 2.4 Abgrenzung der Instrumente im Einzelnen

2.4.5Umsetzung

Bei der Umsetzung wird dem Beschäftigten ein anderer Arbeitsbereich innerhalb derselben Dienststelle bzw. innerhalb desselben Betriebs zugewiesen. Dabei kann die Umsetzung sowohl dauerhaft als auch vorübergehend erfolgen. Auch eine lediglich teilweise Umsetzung ist grundsätzlich möglich. Von den Instrumenten des § 4 TV-L lässt sich die Umsetzung folgendermaßen unterscheiden: