Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.5 Beteiligung von Interessenvertretungen 1.5.3 Schwerbehindertenvertretung

1.5.3.2Beteiligung bei Auswahlentscheidung

Ungeachtet der verfahrensbezogenen Beteiligungspflichten (dazu Erl. 1.5.3.1 und Erl. 1.4.4) hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung auch in Bezug auf die Auswahlentscheidung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu beteiligen.