Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.3 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen 1.3.3 Schwerbehindertenrecht

1.3.3.1Vorliegen einer Schwerbehinderung

Grundvoraussetzung für das Eingreifen der besonderen Beschränkungen der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers durch das Schwerbehindertenrecht ist stets, dass seitens des Bewerbers objektiv eine Schwerbehinderung vorliegt. Dabei ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es sich um einen schwerbehinderten Menschen i. S. des § 2 Abs. 2 SGB IX handelt. Vielmehr greifen die Vorgaben des Schwerbehindertenrechts auch im Hinblick auf sog. Gleichgestellte i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX.