Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.4 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

1.4.4Verfahrensbezogene Besonderheiten bei Bewerbung schwerbehinderter Menschen

Im Rahmen der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber eine Reihe verfahrensbezogener Pflichten nach dem Schwerbehindertenrecht (dazu auch Erl. 1.3.3) zu beachten. Dabei enthält § 164 Abs. 1 SGB IX zunächst allgemeine Pflichten, die sowohl für Arbeitgeber der Privatwirtschaft, wie auch öffentliche Arbeitgeber gelten. Hierauf aufbauend enthält § 165 SGB IX für öffentliche Arbeitgeber einzelne Modifikationen dieser Vorgaben und sieht zusätzlich insbesondere eine Einladungspflicht zugunsten schwerbehinderter Bewerber vor (dazu Erl. 1.4.5).