Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt IV (§§ 26–29) § 29 Arbeitsbefreiung Erläuterungen Anhang 4 Erläuterungen zur Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Erläuterungen 2 Anspruch auf Elternzeit für ab dem 1.7.2015 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder 2.7 Beginn, vorzeitige Beendigung und Ende der Elternzeit 2.7.2 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG
2.7.2.5Keine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme eines ElternzeitBeschäftigungsverbotBeschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen
Die gesetzlich geregelte vorzeitige Beendigung der Elternzeit gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des § 3 MuSchG.