Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 2 Schriftform – § 2 Abs. 1 TV-L

2.2Deklaratorischer Charakter des Schriftformgebots

Auch wenn § 2 Abs. 1 TV-L vorschreibt, dass der Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zu schließen ist, führt eine Verletzung dieser Formvorgabe nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags.