TVöD Kommentar Teil B TVöD mit Überleitungstarifverträgen – Erläuterungen B 1 TVöD-AT Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Abschnitt V (§§ 30–35) § 30 Befristete Arbeitsverträge Erläuterungen 3 Befristung ohne sachlichen Grund (sog. erleichterte Befristung)
3.5§ 30 Abs. 4 TVöD, Sachgrundlose BefristungProbezeitProbezeitsachgrundlose BefristungProbezeit und Sachgrundlose BefristungKündigungKündigung in der Probezeit bei sachgrundloser Befristung
§ 30 Abs. 4 TVöD gilt nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD nur für das Tarifgebiet West, und hier nur für die Beschäftigten, die nach altem Recht als Angestellte anzusehen waren (vgl. Erl. 1.1). In diesem Fall gilt Folgendes: