Vorwort
Dieser Kommentar ist der einzige Kommentar zum Haushaltsrecht im Bund und in den Ländern, der aus Sicht der Haushaltspraxis geschrieben ist. Er will eine Hilfe sein für die Fachministerien und ihre nachgeordneten Bereiche bei der Aufstellung des Haushalts, bei der Ausführung des Haushalts und bei der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Als Loseblattsammlung wird er durch Aktualisierungen auf dem neuesten Stand gehalten.
„Haushalt“ ist der traditionelle Begriff für die Staatsfinanzen. Verfassung und Parlament halten seit langem fest an diesem Begriff. Es geht um die Ressourcen, um Geld und Personal, die unverzichtbar sind, wenn Politik gestalten will. Wichtig sind dabei die Menschen, die Verantwortung für die Ressourcen haben. Was darf ich? Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich? Wo sind die Grenzen? Die Antwort gibt das Haushaltsrecht.
Der Kommentar wurde in den Anfangsjahren nach Inkrafttreten der Bundeshaushaltsordnung im Jahre 1970 von den damaligen Beauftragten für den Haushalt des Bundesinnenministeriums Sigmar von Köckritz und Günter Ermisch begründet und seit 1991 vom jetzigen Autor weitgehend umgestaltet und laufend aktualisiert. Grundlage für die Kommentierung ist die langjährige Erfahrung des Autors als Beauftragter für den Haushalt des Bundesumweltministeriums, die er bis heute auch als Dozent in Seminaren zum Haushaltsrecht weitergibt. Die Seminare geben Einblick in die Praxis anderer Bereiche und erweitern die Grundlage für die Kommentierung.
Ein besonderer Schwerpunkt des Kommentars ist das Recht der Fördermittel, traditionell Zuwendungsrecht genannt, mit den §§ 23, 44 und 91 BHO. Zuwendungen sind Fördermittel, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, und im Rahmen des förderpolitischen Ermessens vergeben werden. Sie sind in weiten Teilen von Bund und Ländern von großer Bedeutung. Daher wird das Recht der Fördermittel auf mehr als 300 Seiten erläutert. Dieser Teil der Kommentierung will auch eine Hilfe für die Geförderten sein.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kommentierung des Vergaberechts, soweit es in der Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO angesprochen ist. Der Kommentar vermittelt ein Grundverständnis des Vergaberechts und erläutert die Struktur, die Grundsätze und den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Grundzüge des Rechtsschutzes. Im Vordergrund stehen die haushaltsnahen Aspekte, die für den Normalfall der Praxis von Bedeutung sind.
Da die Bundeshaushaltsordnung und die Landeshaushaltsordnungen weitgehend übereinstimmen, ist der Kommentar auch im Bereich der Länder von Nutzen.
Fragen, die im Kommentar nicht behandelt werden, können dem Autor per E-Mail zur Stellungnahme zugeleitet werden. Soweit es sich um Themen von allgemeinem Interesse handelt, werden sie bei der Aktualisierung der Erläuterungen berücksichtigt. Das dient der Praxisnähe der Kommentierung.
Januar 2022 Dr. Norbert Dittrich