TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

2

Hinweise zum 144. Update

Das 144. Update hat folgende Schwerpunkte:

  • 1.

    Die Änderungen des TVöD und seiner besonderen Teile sowie des TVÜ-VKA im Rahmen der Tarifpflege wurde im letzten Jahr redaktionell vereinbart. Wie schon in den vorangegangenen Aktualisierungen werden auch diesmal weitere Änderungen in den Tariftexten und Erläuterungen berücksichtigt:

  • 2.

    In den Erläuterungen im Teil B 1 zu § 2 (Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit) sind insbesondere die Änderungen des Nachweisgesetzes eingearbeitet und mit entsprechenden Praxishinweisen versehen worden. Gleichermaßen wurden die Veränderungen zur Möglichkeit der Nutzung des Home-Office bzw. des Arbeitens in der Wohnung durch die aktuelle Corona-Gesetzgebung berücksichtigt.

    Neu aufgenommen wurden Ausführungen zu bereichsspezifischen Impfpflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (Corona-Impfung und Masern-Impfung) die mit Tätigkeitsverboten einhergehen und daher bereits im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertragsabschluss beachtet werden müssen.

    Daneben wurde Vielzahl neuer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte in die Erläuterungen des § 2 eingearbeitet. Hierzu gehören z. B. die folgenden Entscheidungen:

    • -

      BAG vom 25.11.2021 – 8 AZR 313/20 – NZA 2022, 638 (Meldung freier Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit – keine Sammlung von Bewerbungen vor Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung)

    • -

      LAG Schleswig-Holstein vom 21.11.2017 – 1 Sa 312/17 – juris (Verwendung eines Fotos des jungen Teams für das Verstärkung gesucht wird als Indiz für eine altersdiskriminierende Ausschreibung)

    • -

      LAG Hessen vom 5.11.2021 – 3 Sa 840/20 – juris (Verwendung eines Gendersternchen stellt kein Indiz für eine Benachteiligung zweigeschlechtlich geborener Menschen dar)

    • -

      LAG Rheinland-Pfalz vom 31.8.2020 – 3 Sa 98/20 – juris;

    • -

      LAG Berlin-Brandenburg vom 11.9.2020 – 9 Sa 584/20 – juris (Schutz des Persönlichkeitsrechts und Schutz vor sexueller Belästigung als Nebenpflichten des Arbeitgebers)

    • -

      LAG Hessen vom 26.8.2020 – 6 Sa 707/19 – juris (eigenmächtiges mobiles Arbeiten im Ausland ohne Abstimmung mit Arbeitgeber)

    • -

      LAG Rheinland-Pfalz vom 25.1.2021 – 3 Sa 364/19 – juris (Zurechnung von Mobbing-Handlungen durch Mitarbeiter nach § 278 BGB)

    • -

      LAG Rheinland-Pfalz 31.8.2020 – 3 Sa 56/20 – juris (Ausdrückliche Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nötig)

    • -

      BAG vom 25.1.2018 – 8 AZR 524/16 – juris (Ablehnung Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers)

    • -

      LAG Hessen vom 5.11.2021 – 3 Sa 840/20 – juris (Keine erneute Einladung schwerbehinderter Bewerber nach bewerberseitiger Absage der Teilnahme an Auswahlgespräch)

    • -

      BAG vom 19.2.2020 – 5 AZR 189/18 – ZTR 2020, 429 (Ausschluss des Entstehens einer betrieblichen Übung)

    • -

      LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 1.6.2021 – 5 Sa 296/20 – juris (Organisationsfreiheit des Arbeitgebers bei Stellenbesetzung – Beurteilung als Auswahlkriterium)

    • -

      LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2020 – 5 Sa 347/19 – juris (Keine Bindungswirkung durch langjährige Verwendung auf demselben Arbeitsplatz)

    • -

      LAG Berlin-Brandenburg vom 11.9.2020 – 9 Sa 584/20 – juris (Nichtbeschäftigung als schmerzensgeldauslösende Verletzung des Persönlichkeitsrechts)

    • -

      LAG Köln vom 31.3.2021 – 11 Sa 485/20 – juris (Hinweis- und Aufklärungspflichten im öffentlichen Dienst hinsichtlich bestehender Zusatzversorgungsmöglichkeiten)

    Darüber hinaus wurde auf die in der Praxis häufig auftretende Frage eingegangen, ob nach der Absage eines Vorstellungsgesprächs durch einen schwerbehinderten Bewerber eine erneute Einladung erfolgen muss, um § 165 Satz 3 SGB IX zu genügen. Dabei wurde unter anderem auch die einschlägige Entscheidung des LAG Hessen (vom 5.11.2021 – 3 Sa 840/20 – juris) eingegangen.

    Ferner wurden die Erläuterungen zum Fragerecht des Arbeitgebers in Auswahlgesprächen erweitert und um aktuelle Entscheidungen ergänzt (z. B. LAG Hamm vom 26.1.2022 – 3 Sa 1087/21 – juris, zu Fragerecht und Offenbarungspflicht in Bezug auf eine bestehende Schwangerschaft bei geplanter, nur befristeter Einstellung).

  • 3.

    Im Teil F 10.2 (Entgeltumwandlung Bund/Länder) werden Änderungen des Tarifvertrags berücksichtigt und eine Kurzerläuterung eingefügt (Teil F 10.2.1). Außerdem wurde das Muster einer Vereinbarung zur Umwandlung von Entgeltansprüchen angepasst (Teil F 10.2.1 Anhang 1). Weitere Korrekturen wurden in den TV-EntgeltU Wald/Forst B/L aufgenommen (Teil F 10.6).