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Hinweise zum 124. Update
Das 124. Update hat folgende Schwerpunkte:
1. | Im Teil A 5 (Tabellen) wurden die vorläufigen neuen Entgelttabellen aus der Tarifrunde 2020 für Bund und Kommunen aufgenommen. Zum Redaktionsschluss waren die Redaktionsverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien noch nicht abgeschlossen, daher stehen die endgültigen Texte noch nicht zur Verfügung. |
2. | Im Teil B 1 wurden in den Erläuterungen zu § 4 TVöD (Versetzung, Abordnung) insbesondere folgende Entscheidungen berücksichtigt:
Daneben wurden Folgenänderungen aus den Änderungen des SGB IX und des BGleiG eingearbeitet. |
3. | Im Teil B 1 wurde in die Erläuterungen zu § 7 TVöD (Sonderformen der Arbeit) folgende aktuelle Entscheidung eingearbeitet:
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4. | In die Kommentierung des § 37 TVöD (Ausschlussfristen) im Teil B 1 ist aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einiger Landesarbeitsgerichte eingearbeitet. Im Einzelnen:
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5. | Im Teil B 3.1.1 § 45 TVöD (Auslandsdienststellen des Bundes) erfolgte eine Berücksichtigung der Änderungen der Auslandszuschlagsverordnung durch Art. V vom 24.6.2020 (BGBl. I S. 1485). |
6. | In Teil B 4.4 wird § 30.1 TVöD-E (Öffnungsregelungen zu § 14 TzBfG) mit Erläuterungen aufgenommen. |
7. | Im Teil C 1.9 TV COVID wird auf aktuelle Fragestellungen zur Kurzarbeit eingegangen:
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8. | In Teil C 2.1 sind in den Erl. zu § 5 KraftfahrerTV Bund die Regelungen zur Sicherung des Pauschalentgelts für Kraftfahrer in Folge pandemiebedingter Fahrausfälle aufgenommen worden. |
9. | In Teil C 2.12.4 mit der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1.9.2018 sind die Änderungen in Folge des Inkrafttretens des Tarifvertrags für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29.1.2020 eingearbeitet worden. Teil I der Richtlinie (Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge) ist zum 1.8.2020 aufgehoben und durch den TVSöD ersetzt worden. |
10. | In Teil C 2.12.6 sind Erläuterungen zur Prämie für besondere Einsatzbereitschaft für Tarifbeschäftigte des Bundes aufgenommen worden. |
11. | In Teil C 2.13 sind weitere Rundschreiben des BMI in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit aufgenommen worden. |
12. | Im Teil C 3.5 TV Corona Sonderzahlung 2020 wird dieser in der Tarifrunde 2020 neu abgeschlossene Tarifvertrag erläutert. Die Zahlung der Sonderzahlung war noch im Dezember 2020 abzuwickeln. |
13. | In Teil E 2 (Vertragsmuster im Bereich des Bundes) sind Vertragsmuster zum Abschluss eines Ausbildungs- und Studienvertrags nach dem Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) aufgenommen worden. Außerdem wurde eine Mustervereinbarung Abordnung zu Öffentlichen Gesundheitsämtern bei der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Pandemie aufgenommen. |
14. | Das Infektionsschutzgesetz in Teil H 29 wurde aktualisiert. |
15. | Teil H.34 enthält Durchführungshinweise zum MuSchG auf der Grundlage der Hinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aus dem Jahr 2008. Diese Durchführungshinweise wurden bisher nicht an das neugefasste MuSchG vom 23.5.2017 (BGBl. I S. 1228) angepasst. Da die Inhalte der Regelungen zu Schutzfristen und Arbeitgeberleistungen weitestgehend unverändert geblieben sind, kann das Rundschreiben inhaltlich weiter als Orientierung auch für die Durchführung des Mutterschutzgesetzes in der Fassung ab 1.1.2018 herangezogen werden. Zur besseren Orientierung wird den Durchführungshinweisen eine Synopse der alten und der neuen Fassung des Mutterschutzgesetzes vorangestellt. |
16. | Bitte beachten Sie auch Teil K des Werks, in dem wichtige arbeitsrechtliche Grundsatzfragen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst dargestellt werden. Mit der vorliegenden Aktualisierung werden die Erläuterungen zum Teil K 2 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Kündigung und Kündigungsschutz) um ein weiteres Kapitel zur Thematik „Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats bei ordentlichen Kündigungen“ ergänzt (vgl. Rn. 306 bis 350 zu K 2). Hier sind folgende Problemkreise behandelt: Gesetzliche Grundlagen; Vergleichbarkeit von Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht und sich daraus ergebende Konsequenzen bei der Rechtsanwendung; Begriff der ordentlichen Kündigung; Abgrenzung zu anderen Beendigungstatbeständen; rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats; Mitteilung der Kündigungsgründe; Beratung und Beschlussfassung des Personalrats; Einwendungen des Personalrats/Betriebsrats; Folgen einer Nichtbeteiligung oder fehlerhaften Beteiligung von Personalrat, Betriebsrat. Daneben sind in die bereits bestehenden Erläuterungen des Teils K 2 ein grundlegendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.12.2019 – 2 AZR 240/19 – NZA 2020, 646 – zur Thematik „ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Meinungsfreiheit, Schmähkritik“ (Rn. 182, 188, 216, 218, 226 zu K 2) und ein Urteil des LAG Nürnberg vom 18.2.2020 – 7 Sa 124/19 – juris, das sich mit „Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen“ (Rn. 173) und „fehlerhafte Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (Rn. 82.4.1) befasst, eingearbeitet. |
17. | Teil K 10 wird auf aktuelle Entwicklungen zum Themenkomplex Corona hingewiesen. |