13 Jahre ist es mittlerweile her, dass der für Fragen zur Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH erstmalig entschieden hat, dass aus der bloßen zur Verfügungstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken, nicht aufgrund des sog. Anscheinsbeweises geschlossen werden kann, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird. Beim sog. Anscheinsbeweis handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um nichts anderes, als „die Lebenserfahrung“. Er beruht also auf der Erfahrung, dass bestimmte Sachverhalte typischerweise bestimmte Folgen auslösen.
Weiterlesen...Seit dem 12.7.2023 müssen Auftraggeber und Unternehmen im Rahmen großvolumiger Vergabeverfahren die Vorgaben der EU-Verordnung 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation – FSR“)1 beachten. Das zentrale Element der FSR, die Ex-ante-Meldung von Subventionen durch Unternehmen an Auftraggeber, wird am 12.10.2023 „scharf“ geschaltet.
Weiterlesen...Die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) gilt bekanntlich für Beamte des Bundes. Durch Art. 3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung vom 16. März 2023 (BGBl I Nr. 8) wurde § 21a in die Verordnung aufgenommen. Diese Vorschrift ist – zumindest in wichtigen Teilen – nichtig und damit unwirksam.
Weiterlesen...Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können seit dem 1.1.2023 nur noch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, die Erläuterungen beim Stichwort „Arbeitszimmer“). Aufgrund der geänderten Rechtslage hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer grundlegend überarbeitet und neu bekannt gegeben. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Weiterlesen...In einem zwischen der Geschäftsleitung des Arbeitgebers und dem Betriebsrat abgestimmten Sozialplan vereinbarten die Beteiligten für aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidende Arbeitnehmer eine mit der Beendigung fällig werdende Abfindung. Diese Abfindung konnte von den Arbeitnehmern in ein Wertguthabenkonto (Zeitwertkonto) bei der Deutschen Rentenversicherung eingebracht werden.
Weiterlesen...Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen appelliert an den Bundesarbeitsminister, die geplante Änderung bei der Betreuung junger Arbeitsloser zu überdenken.
Weiterlesen...Das am 2.7.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz hat nicht nur zahlreiche neue Regellungen hervorgebracht, sondern auch Regelungslücken geschaffen, welchen sich die betroffenen Stellen nun zu stellen haben.
Weiterlesen...Mit einer Erkrankung an Post/Long-Covid könnten neben medizinischen auch hohe indirekte Kosten durch Arbeitsausfall verbunden sein.
Weiterlesen...Das Namensrecht in Deutschland wird modernisiert. Künftig sollen u.a. auch Doppelnamen erlaubt sein.
Weiterlesen...Erste Ergebnisse einer Befragung zeigen: Mehr als die Hälfte der Beamtinnen und Beamten werden durch dienstliche Beurteilungen nicht motiviert.
Weiterlesen...Ein Sachstand für die Praxis In gut einem Monat am 25.10.2023 wird der Schalter von den bisherigen EU-Bekanntmachungsformularen zu den eForms umgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können Bekanntmachungen bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch mittels eForms erfolgen. Die EU-Bekanntmachungsplattform TED (Tenders Electronic Daily) nimmt die bisherigen Formulare ab dem 25.10.2023 nicht mehr an. Als weitere zentrale Neuerung können die Auftraggeber bzw. die von ihnen eingesetzten elektronischen Vergabesysteme ab dem 25.10.2023 nicht mehr direkt mit TED-EU kommunizieren, sondern die Übersendung von Bekanntmachungen an TED erfolgt ausschließlich über den beim Beschaffungsamt des BMI angesiedelten Datenservice Öffentlicher Einkauf. Die Auftraggeber müssen künftig die Bekanntmachungen an diesen Datenservice übermitteln, wo sie dann zunächst validiert, auf das EU-Format konvertiert und schließlich an TED weitergeleitet werden.
Weiterlesen...Dem Beschluss des OVG Bautzen liegt eine Anfechtung von behördlichen Anordnungen durch ein Lebensmittelunternehmen zu Grunde. Das in Sachsen ansässige Lebensmittelunternehmen war aktenkundig u.a. durch den Import von Pilzen aus der Tschechischen Republik aufgefallen. Die Erzeugnisse waren als unsicher wegen Pflanzenschutzmittelrückständen und Verunreinigungen sowie in einem weiteren Verfahren bzgl. Salmonellen bewertet worden. Darüber hinaus waren jeweils Mängel bzgl. der Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse gegeben. In Zusammenhang mit weiteren Erkenntnissen über die Einfuhr von Mu-Err Pilzen waren bei einer Kontrolle eines Lagers verschiedene Erzeugnisse ergänzend auffällig wegen teils seit Langem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten sowie ebenso Mängeln bzgl. der Rückverfolgbarkeit. Zweifel am ordnungsgemäßen Verhalten des Unternehmens ergaben sich ferner durch umgekennzeichnete Lebensmittel bzw. überklebte Etiketten. Die Pilze wurden als unsicher eingestuft wegen einer erneut nicht möglichen Rückverfolgbarkeit infolge unzureichender Dokumentationen bzw. eines mangelhaften unternehmerischen Systems.
Weiterlesen...Kürzlich ruft mich ein Bote an. Der Bote war beauftragt, einem Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zuzustellen und sie an dessen Wohnsitz in seinen Hausbriefkasten einzuwerfen. Der Bote teilt mir telefonisch mit, dass er den Wohnsitz zwar gefunden habe, das Grundstück mit Garten aber umzäunt sei. Auf meine Nachfrage, ob er den Briefkasten gesehen hat, teilte er mit, dass der Briefkasten an der Haustüre weit innerhalb der Umzäunung angebracht sei. Ich habe ihn gebeten die Gartentüre zu öffnen, durch den Garten zu gehen und die Kündigung in den Briefkasten einzuwerfen. Der Bote teilte mir mit, dass im Garten ein großer Hund sei, der schon mehrfach geknurrt und gebellt habe, er habe deshalb Angst und werde die Gartentüre nicht öffnen, sondern lieber die Kündigung über den Zaun in den Garten werfen…
Weiterlesen...Immer wieder mussten und müssen Polizeibeamte gegen Sitzblockaden der sog. „Klimakleber“ der „Letzten Generation“ vorgehen und sie haben dabei regelmäßig auch körperliche Gewalt anzuwenden. Wichtig erscheint es dabei für diese Beamten, sich im Klaren zu sein, gegen welche Straftaten sie dabei eigentlich polizeilich einschreiten.
Weiterlesen...Der Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2023 wurde am 4.9.2023 gemeinsam von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich im Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) in Nürnberg vorgestellt.
Weiterlesen...Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 5.6.2023, 3194.Z3-3_01-22-54 einen Vertrag über ein 3D-Laserlithografiesystem für die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB für unwirksam erklärt. Der Auftrag sei unzulässigerweise ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben worden. Der Auftraggeber habe die Direktvergabe zu Unrecht auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gestützt, wonach ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausnahmsweise zulässig ist, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Weiterlesen...Wer Hass im Netz verbreitet, muss daher auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Weiterlesen...In meinen Blog-Beiträgen zu den Referentenentwürfen des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz“1 und des sog. Wachstumschancengesetz2, bin ich auf die dortigen Neuerungen oder Anpassungen im Einkommensteuergesetz in Bezug auf die Lohnsteuer eingegangen. Nun sind die Gesetzentwürfe vom Bundeskabinett überarbeitet und beschlossen worden.
Weiterlesen...Im ersten Semester des Studiums lernen Jurastudenten einen Grundsatz, den viele nicht beim Namen benennen können, aber ihn dennoch einhalten: den Grundsatz „pacta sunt servanda". Das ist Juristenlatein und bedeutet umgangssprachlich „Vertrag ist Vertrag“. Ganz genau bedeutet der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der Grundsatz ist unter anderem im BGB als Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen in § 241 Abs. 1 BGB geregelt. Im Umkehrschluss bedeutet der Grundsatz, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt.
Weiterlesen...Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zur Beihilfe. Unter anderem geht es um die Beteiligung an den Kosten der Pflegeberatung und Impfungen in Apotheken gegen das Coronavirus.
Weiterlesen...Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Kindergrundsicherung und fordert grundlegende Verbesserungen. „Der nach monatelangen Verhandlungen gefundene Kompromiss der Bundesregierung wird dem Anliegen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser abzusichern nicht gerecht. Eltern und insbesondere Alleinerziehende werden nicht entlastet“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Der djb bewertet den Gesetzentwurf als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen kann. Für Eltern wird die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für die ganze Familie nicht erleichtert. Der djb lehnt es insbesondere ab, dass verschiedene Behörden für Grundsicherungsleistungen einer Familie zuständig sein sollen, getrennt danach, ob es sich um Leistungen für Kinder oder Eltern handelt. „Da das Leistungsniveau für Kinder nicht angehoben wird, ist diese Verwaltungsreform nicht im Sinne der Kinder. Der Gesetzgeber sollte sich Zeit nehmen, nachzubessern“, sagt Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb. Der djb sieht insbesondere den Aufbau von Doppelstrukturen mit Sorge. Familien, die bisher die Grundsicherungsleistungen als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter beziehen, müssten diese nach den neu geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung zusätzlich für Kinder bei der Bundesagentur beantragen. Das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsvorgänge und verschiedener Verwaltungen, die Leistungen prüfen müssen, die weitgehend von dem gleichen Sachverhalt und den gleichen Sachverhaltsänderungen abhängen, wird den Bezug von Leistungen für die Familie insgesamt erschweren. Da hilft es Kindern auch nicht, dass die Leistungen für sie selbst begrifflich zusammengefasst werden. Quelle: Pressemitteilung des djb vom 6.9.2023 Hintergrund Wir erinnern uns: Im Ringen um die Kindergrundsicherung wurden erst Alleinerziehende diffamiert, dann Migrantenkinder. Die Ausstattung wurde auf mickrige 2,4 Milliarden Euro heruntergehandelt. Und jetzt wird das Gesetz erst einmal aufgehalten: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wollte die Einführung der Kindergrundsicherung Mitte September 2023 durchs Kabinett bringen. Doch daraus wird nichts. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will das Vorhaben erst noch prüfen lassen. Weiterlesen beim Redaktionsnetzwerk Deutschland Lesen sie zum Thema auch die folgenden Beiträge: Offener Brief zur Kindergrundsicherung Die Verteilungskämpfe haben begonnen Kindergrundsicherung - Untätigkeit beenden Mehr Geld für Kinder, Familien und starke Zivilgesellschaft Kinderarmut: wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland (von 2019)
Weiterlesen...Guten Datenschutz gibt es nicht ohne gründliches Datenschutzwissen. Weil das so ist, entwickelt der Bayer. Landesbeauftragte für den Datenschutz sein Informationsangebot für bayerische öffentliche Stellen kontinuierlich weiter. Eine letzte Zwischenbilanz zog der Newsletter im Juni 2022. Seitdem sind wieder einige Publikationen dazugekommen.
Weiterlesen...Das breite Bündnis SORGEARBEIT FAIR TEILEN fordert für das kommende Jahr mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung.
Weiterlesen...Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts die materiellen Gesetzesänderungen mit Nachdruck und macht einzelne Nachbesserungsvorschläge, um Gewaltbetroffene in völkerstrafrechtlichen Kontexten besser zu schützen.
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