Düsseldorfer Tabelle 2022

Jetzt bewerten!

Das OLG Düsseldorf hat auf seine Internetseite https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/index.php die ab dem Jahr 2022 zu beachtende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.

Sie wird in vielen Fällen als Richtlinie für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts der unterhaltspflichtigen Personen herangezogen. Die Bedarfssätze des Kinderunterhalts wurden entsprechend der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (BGBl. I 2021, S. 5066) geringfügig angehoben. Hingegen bleiben die Selbstbehalte in unveränderter Höhe wie im Jahr 2021 bestehen.

Klaus Lange

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-kindergeldrecht-2.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Login
 
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Hotline: 0800-2183-333
Kontaktformular

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.

Kontaktformular
Beste Antworten. Mit den kostenlosen rehm Newslettern.
Jetzt aus zahlreichen Themen wählen und gratis abonnieren  

Kundenservice

  • Montag – Donnerstag 8-17 Uhr
  • Freitag 8-15 Uhr
  • Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Verlag und Marken

Unsere Themen und Produkte

 

Service

Rechtliches

Partner der



Zahlungsarten 

Rechnung Bankeinzug   MastercardVisa

PayPal Giropay Sofortüberweisung