Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (aufgerufen am 15.08.2020) führt aus, dass im Vorgriff auf die im Herbst 2020 zu erwartenden Ergebnisse des Existenzminimumberichts und des Steuerprogressionsberichts das Gesetz darauf abziele, „Familienleistungen zu verbessern, mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminima steuerpflichtiger Personen und ihrer Kinder zu berücksichtigen und die Wirkung der kalten Progression auszugleichen. Im parlamentarischen Verfahren wäre eine ggf. erforderlich werdende Anpassung der Werte aufgrund der im Herbst 2020 erscheinenden Berichte möglich. (…) Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, werden nach den bereits in Kraft getretenen Verbesserungen in einer weiteren Stufe das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht und die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechend angepasst.“
In diesem Zusammenhang werden unter anderem § 66 Abs. 1 EStG angepasst und das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 250 Euro angehoben.
Thorsten Weinhold
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