Die besten Antworten auf Ihre Fragen im Kindergeldrecht als Online-Produkt.
Mit rehm eLine greifen Sie direkt und digital auf Ihre Kommentierungen und Texte zu. Sie sortieren nicht mehr ein, sind immer aktuell und erhalten zusätzlich Nachricht bei neuen Inhalten. Probieren Sie es aus und testen Sie ohne Risiko!
Mit den richtigen Online-Produkten können Sie Fallfragen, z. B. zur Umsetzung der DA-FamEStG und der DA-KG, per Stichworteingabe zeitsparend und sicher beantworten. Auch Fragen von Beschäftigten können Sie schnell klären. Sie orientieren sich online einfach an einer passenden Fallkonstellation und können die richtigen Arbeitshilfen gleich per Download weiter bearbeiten.
Die relevanten Gesetze, Dienstanweisungen, Merkblätter und Verwaltungsvorschriften macht die Online-Anwendung idealerweise komplett zugänglich. Online-Formulare gewährleisten Aktualität: Für die Bearbeitung von Kindergeldfällen sind zahlreiche amtliche bzw. auch frei gestaltbare Formulare erforderlich. Damit vermeiden Sie aufwendige Einsprüche und Neubearbeitungen. Jetzt gleich testen!
Jedes Online-Produkt können Sie 4 Wochen kostenlos und unverbindlich testen.
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Die Sammlung Formulare und Arbeitshilfen Kindergeld enthält alle für die Familienkasse relevanten Vordrucke, die inhaltlich auf die Vorgaben der Fachaufsicht abgestimmt sind.
Deshalb sollten Sie die Online-Produkte nutzen.
Sofortzugriff auf Kommentare und Handbücher, praktische Arbeitshilfen und prozessorientierte Anwendungen.
Dank der Expertise von renommierten Autoren und des rehm Verlags erhalten Sie juristisch einwandfreie Lösungen. Alles in rehm eLine ist so rechtssicher wie unsere gedruckten Werke.
Alle Online-Produkte von rehm eLine werden automatisch aktualisiert. Zusätzlich informiert Sie ein E-Mail-Aktualisierungsservice über Änderungen. Das garantiert Rechtssicherheit und spart Zeit.
rehm eLine ist einfach, übersichtlich und intuitiv zu benutzen. Damit Sie schnell vorankommen und mehr Zeit für die wichtigen Tätigkeiten haben.
rehm eLine erleichtert Ihren Arbeitsalltag: mehrere Werke gleichzeitig durchsuchen, Notizen anlegen, Inhalte im Verlauf wiederfinden und jeden Text exportieren und drucken.
Je nach Produkt profitieren Sie mit rehm eLine von Extras, die nur in der Online-Version möglich sind, etwa Formulare und Online-Rechner.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen vom 3.12.2020 (BGBl. 2020 I Nr. 59 vom 9.12.2020) hat der Gesetzgeber in Art. 4 den § 67 Satz 1 EStG um einen Halbsatz ergänzt und dort die Möglichkeit zur elektronischen Beantragung des Kindergeldes unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zugelassen. Nach Art. 10 Abs. 1 dieses Gesetzes trat dies am Tag nach der Verkündung – also ab dem 10.12.2020 – in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Digitalisierung auch im Bereich des Kindergeldrechts Fahrt aufnehmen kann.
Weiterlesen...Später als aus den Vorjahren gewohnt hat das BZSt am 24.9.2020 seine Einzelweisung vom 27.8.2020 zusammen mit der neuen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (kurz: DA-KG 2020) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt dürfte in Kürze nachfolgen. Die neue DA-KG ersetzt seine Vorgängerin aus dem letzten Jahr. Sie ist zunächst für Zeiträume ab 1.1.2020 anzuwenden und spiegelt insofern die für das steuerliche Kindergeld maßgeblichen Vorschriften wider.
Weiterlesen...Am 29.07.2020 hat das Bundeskabinett das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG) beschlossen.
Weiterlesen...Das Bundeskabinett hat ebenfalls am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt werden.
Weiterlesen...Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Einzelweisung vom 6.8.2020, St II 2 – S 2474-PB/20/00001 zur im Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vorgesehenen Zahlung eines Kinderbonus 2020 im Wesentlichen folgende Eckpunkte zur Umsetzung festgelegt, die sich nicht bereits dem Gesetzentwurf entnehmen lassen (vgl. Newsletter zu Ihrem Kommentar Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst vom 06.07.2020):
Weiterlesen...Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) angenommen, vgl. Bundesrats-Drucksache – BR-Drs. – 370/20, zuletzt aufgerufen am 30.06.2020. Das Gesetz wurde am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1512 veröffentlicht. Unter anderem führt dieser Entwurf, der auch die Absenkung der Umsatzsteuersätze („Mehrwertsteuer“), eine Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2020 und 2021 und zahlreiche weitere steuerliche Maßnahmen beinhaltet, einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ein.
Weiterlesen...Newsletter Ausgabe April: Die aktuelle weltweite Krisenlage in Folge des Infektionsgeschehens mit dem sog. Corona-Virus wirkt sich in allen Lebenslagen aus. Ausgangsbeschränkungen, Quarantänemaßnahmen, für den Publikumsverkehr geschlossene Behörden etc. führen selbst im Bereich der Familienkassen zu verschiedensten Fragestellungen. In der aktuellen Krisensituation sollte hier unbedingt mit Augenmaß und unbürokratischem Verhalten agiert werden.Nachfolgend finden Sie Empfehlungen für die Familienkassen zum Umgang mit den wesentlichen Fallgestaltungen des Kindergeldes und den täglichen Auswirkungen in der aktuellen Krisenlage. Diese können natürlich konkrete Weisungen der Fachaufsicht nicht ersetzen oder gar außer Kraft setzen.
Weiterlesen...Die Gesetzesänderung§ 87a Absatz 1 Satz 3 Abgabenordnung (AO) wurde mit Artikel 21 Nr. 5 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wie folgt gefasst:
Weiterlesen...Der BFH hat mit zahlreichen Urteilen seine Rechtsprechung zur Abgrenzung mehraktiger Ausbildungen von Zweitausbildungen konkretisiert und weiterentwickelt (vgl. unter a). Drei dieser Entscheidungen wurden kürzlich im Bundessteuerblatt (BStBl) veröffentlicht und sind seither allgemeinverbindlich und von den Familienkassen bei der Bearbeitung ähnlich gelagerter Kindergeldfälle zu beachten.
Weiterlesen...Hier erhalten Kindergeldverantwortliche in den Behörden aktuelle Informationen und Produkttipps rund um alle Fragen zum Kindergeldrecht.
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