Der Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (vgl. hierzu den Newsletter des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat August 2020 unter Nr. 2 zur ab dem Kalenderjahr 2021 beabsichtigten Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge) sieht nunmehr in Abhängigkeit vom Pflegegrad auch folgende Erhöhung der Pflege-Pauschbeträge vor:
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600 € jährlich, |
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1100 € jährlich und |
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1800 € jährlich. |
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