Aktuelle Gesetzgebung: Geplante Entlastung bei den Energiekosten

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Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich am 23.3.2022 im Grundsatz auf ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürger bei den Energiekosten verständigt. Vorgesehen sind:

  • Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden.

  • Durch die auf drei Monate befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe soll der Benzinpreis um 30 Cent je Liter und der Dieselpreis um 14 Cent je Liter sinken.

  • Im öffentlichen Personennahverkehr soll bundesweit für 90 Tage ein Ticket für 9 € pro Monat eingeführt werden.

  • Familien mit Kindern sollen eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 € pro Kind erhalten. Diese Einmalzahlung wird allerdings wie das Kindergeld in die Vergleichsrechnung Kindergeld/Freibeträge für Kinder einbezogen.

  • Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 € für die Empfänger von Sozialleistungen soll um weitere 100 € erhöht werden.

Der Ausgang des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens und der davon abhängige Zeitpunkt des Inkrafttretens der Maßnahmen bleiben abzuwarten.


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