Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

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Rentnerinnen und Rentner haben in der Regel im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € erhalten, die – unabhängig vom Besteuerungsanteil für die Rente – in voller Höhe zu sonstigen Einkünften führt (vgl. auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, das Stichwort „Energiepreispauschale“ unter Nr. 3 am Ende).

Die ausgezahlte Energiepreispauschale von 300 € muss von den Rentnerinnen und Rentnern ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 angegeben werden, da das zuständige Finanzamt von der auszahlenden Stelle hierüber automatisch eine elektronische Mitteilung erhält und daher den ausgezahlten Betrag von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2022 berücksichtigt.


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