Firmenwagen zur privaten Nutzung: Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab 2022

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Die Bewertung der Privatnutzung von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei Anschaffungen ab dem 1.1.2022 ist mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer (bei Anschaffungen bis 31.12.2021 mindestens 40 Kilometer) beträgt.

An der seit Jahresbeginn geltenden Mindestreichweite von 60 Kilometer wird ungeachtet der bei der Auslieferung von Fahrzeugen bestehenden Schwierigkeiten aufgrund der unterbrochenen Lieferketten festgehalten.

(§§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 8 Abs. 2 EStG)


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