Der nunmehr vollständig vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 sieht folgende Maßnahmen vor:
- Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2026;
- Gewährung einer Mobilitätsprämie für Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und folglich keine Steuer zahlen, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer; die Prämie soll 14% der erhöhten Entfernungspauschale betragen.
- Steuerermäßigung von 20% (verteilt auf drei Jahre) bei einem Höchstbetrag von 40 000 € (begünstigte Aufwendungen also 200 000 €) für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten, mehr als zehn Jahre alten Gebäuden; erstmalige Anwendung dieser Ermäßigung auf Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind.
Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
(Bundesrats-Drucksache 514/19 vom 17.10.2019)