Nettolöhne: Übernahme von Steuerberatungskosten

Jetzt bewerten!

Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2019 entschieden, dass die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber nicht zu steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn führt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, das Stichwort „Nettolöhne“ unter Nr. 1).

Arbeitslohn liegt in diesen Fällen allerdings regelmäßig vor, soweit die Steuerberatungskosten anderen Einkunftsarten (z.B. Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung) als den erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind. Wird allerdings für die Steuerberatungskosten eine pauschale Vergütung je Arbeitnehmer oder für alle Arbeitnehmer vereinbart, hat die Finanzverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungsgründen auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils für die anteilig den anderen Einkunftsarten zuzuordnenden Steuerberatungskosten verzichtet wird. Durch die Formulierung „grundsätzlich keine Bedenken“ behält sich die Finanzverwaltung allerdings vor, im Einzelfall eine hiervon abweichende Auffassung zu vertreten und insoweit anteilig Arbeitslohn anzunehmen.

(Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Kurzinformation Lohnsteuer Nr. 02/2019 vom 19.12.2019)


Wollen Sie die vollständigen, monatlichen Aktualisierungen des Lexikon Lohnbüro erhalten? 
Dann testen Sie hier unser Online-Produkt zum Lexikon

Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
HJR_355x350_Detailbeitragsseite_V1.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
Login
 
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Hotline: 0800-2183-333
Kontaktformular

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.

Kontaktformular
Beste Antworten. Mit den kostenlosen rehm Newslettern.
Jetzt aus zahlreichen Themen wählen und gratis abonnieren  

Kundenservice

  • Montag – Donnerstag 8-17 Uhr
  • Freitag 8-15 Uhr
  • Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Verlag und Marken

Unsere Themen und Produkte

 

Service

Rechtliches

Partner der



Zahlungsarten 

Rechnung Bankeinzug   MastercardVisa

PayPal Giropay Sofortüberweisung