Steuerentlastungsgesetz 2022

Jetzt bewerten!

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt.

Folgende Steuerentlastungen treten rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft:

  • Entlastung von Fernpendlern durch Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 € je vollen Kilometer (= Vorziehen der bisher ab 2024 vorgesehenen Maßnahme). Die Anhebung wirkt sich auch positiv auf die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für die Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte sowie im Falle der Gewährung einer Mobilitätsprämie aus;

  • Anhebung des Grundfreibetrags von bisher 9984 €/19 968 € auf 10 347 €/20 694 € und

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bisher 1000 € auf 1200 € jährlich.

Im September 2022 erhalten Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen Arbeitsverhältnis mit den Steuerklassen I bis V stehen oder geringfügig beschäftigt sind, von ihrem Arbeitgeber eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 € ausgezahlt, die als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Der Arbeitgeber kann diese Energiepreispauschale als Monatszahler bereits im September 2022 in der Lohnsteuer-Anmeldung von der für alle Arbeitnehmer einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer abziehen; der Zeitraum der „Vorfinanzierung“ soll hierdurch bewusst kurz gehalten werden.

Außerdem erhalten Familien grundsätzlich im Juli 2022 zusätzlich zum Kindergeld für jedes Kind einmalig einen Kinderbonus von 100 €. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung wird der Kinderbonus allerdings in die Vergleichsrechnung zwischen den Freibeträgen für Kinder und dem Kindergeld einbezogen.

Hinweis: Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll im Juni 2022 vom Bundesrat verabschiedet werden. Wir werden Sie über die durch dieses Gesetz erfolgten Änderungen im Newsletterservice für den Monat Juli 2022 informieren.

(Bundesrats-Drucksache 205/22 – Beschluss – vom 20.5.2022)


Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Login
 
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Hotline: 0800-2183-333
Kontaktformular

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.

Kontaktformular
Beste Antworten. Mit den kostenlosen rehm Newslettern.
Jetzt aus zahlreichen Themen wählen und gratis abonnieren  

Kundenservice

  • Montag – Donnerstag 8-17 Uhr
  • Freitag 8-15 Uhr
  • Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Verlag und Marken

Unsere Themen und Produkte

 

Service

Rechtliches

Partner der



Zahlungsarten 

Rechnung Bankeinzug   MastercardVisa

PayPal Giropay Sofortüberweisung