Das Demografieportal des Bundes und der Länder hat am 22. Mai 2017 den Praxisdialog „Arbeiten im öffentlichen Dienst – durchstaaten.de“ eröffnet. Der Dialog findet in Kooperation mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und dem Bundesinnenministerium statt.
Bis zum 30. Juni werden auf dem Demografieportal Ideen und Erfahrungen gesammelt.
Jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist über 55 Jahre alt und geht in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Damit öffentliche Arbeitgeber auch in Zukunft ihre Leistungen auf dem gewohnt hohen Niveau anbieten können, müssen sie ausreichend qualifizierten Nachwuchs gewinnen. Potenzielle Nachwuchskräfte kennen jedoch oft nicht die Stärken und die vielfältigen Aufgaben, die öffentliche Arbeitgeber bieten.
Neue Website rund um den öffentlichen Dienstag
Um die Kräfte des öffentlichen Dienstes zu bündeln, hat die im Rahmen der Demografiestrategie eingesetzte Arbeitsgruppe „Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber“ gemeinsam mit dem Bundespresseamt ein Werbekonzept entwickelt, mit dem erstmals der gesamte öffentliche Dienst für sich als attraktiver Arbeitgeber wirbt.
Das Ergebnis: Die Kampagne „Arbeiten im öffentlichen Dienst – durchstaaten.de“.
Im Zentrum der Werbemaßnahmen steht das Internetportal durchstaaten.de. Dort präsentieren sich Arbeitgeber aus Bund, Ländern und Kommunen mit ihren vielfältigen Aufgaben und Stärken. Vor allem wird auf zehntausende Stellenangebote bei Bund, Ländern und Kommunen verlinkt.
Anregungen sind gefragt
Als Auftakt des Praxisdialogs berichtet das Redaktionsteam von durchstaaten.de über das Werbekonzept und das im März 2017 gestartete gleichnamige Internetportal, mit dem Bund, Länder und Kommunen erstmals gemeinsam für sich als attraktive Arbeitgeber werben.
Fragen können direkt mit den Ansprechpartnern diskutiert werden. Etwa:
Darüber hinaus bietet der Dialog eine Plattform für einen Erfahrungsaustausch zu Ideen und Beispielen, die das Arbeiten im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen und in allen Regionen interessant und attraktiv machen.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 23.5.2017
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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