Die wichtigsten Änderungen:
- Briefwahlen können allgemein angeordnet werden und zwar ausschließlich oder zusätzlich zur Stimmabgabe im Wahllokal.
- Werden Personalratswahlen aufgrund der Corona-Krise verschoben, tritt bis maximal 31. März 2021 keine personalratslose Zeit ein. Bis dahin kann ein neuer Termin festgelegt werden.
- Wird Briefwahl angeordnet und der Termin verschoben, bleiben alle bereits getroffenen Wahlvorbereitungen erhalten.
Was genau geregelt wird und was Wahlvorstände jetzt tun können, hat ver.di in FAQs zusammengefasst.