Nur Lehrkräfte an Grundschulen werden nach A12 besoldet. Hier liegt der Frauenanteil bei 90 Prozent, was einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts gleichkommt. Dazu sagt die GEW: "Da die Arbeit in der Grundschule als gleichwertig mit Lehrtätigkeiten an anderen Schulformen angesehen werden kann, muss auch die Bezahlung in gleicher Höhe erfolgen!“
Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 10.11.2017
Hinweis:
In der GiP 4/2016 S. 37-42 ist zu diesem Thema der Aufsatz „Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A12“ von Prof. Dr. Eva Kocher und Stefanie Porsche erschienen.
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