MVG Hessen-BroschüreDie Broschüre "Mitarbeitervertretungsrecht der Diakonie Hessen" enthält das Kirchengesetz für die Diakonie Hessen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG.DH) und das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD).
Stand: 1. Juli 2020
Das MVG.EKD gilt im Bereich der Diakonie Hessen nach Maßgabe des MVG.DH. Abweichungen und Ergänzungen, die sich daraus für den Bereich der Diakonie Hessen ergeben, sind in der Broschüre bei den betreffenden Paragraphen des MVG.EKD abgedruckt.
Das MVG.EKD wurde im November 2018 umfassend novelliert und ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten. Weitere Änderungen des MVG.EKD sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Gemäß § 1 Abs. 3 MVG.DH treten Änderungen im Bereich der Diakonie Hessen sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten für den Bereich der EKD in Kraft, soweit die Synoden der Ev. Kirchen in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck nichts anderes beschließen.