Umweltrecht
Unterschiedliche Normen und Rechtsbereiche spielen in der umweltrechtlichen Praxis zusammen. Hier finden Sie Textsammlungen, Kommentare und Entscheidungen zum Umweltrecht – gedruckt oder digital.
Zweck aller umweltrechtlichen Gesetze ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So steht es in § 1 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz). Wer im Immissionsschutzrecht tätig ist, für den sind besonders spezielle Bereiche wie TA Lärm und TA Luft von Bedeutung. Mit einem rehm eLine Produkt – ständig auf aktuellem Rechtsstand und flexibel einsetzbar – sind Sie bestens auf die wachsenden Anforderungen in diesem und anderen Rechtsbereichen vorbereitet.