Webinar Staatsangehörigkeitsrecht II: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Mehrstaatigkeit
Online-Schulung am 01.06.2021 von 8.30 bis 12.00 Uhr – im Home-Office und vom Arbeitsplatz aus möglich!
Referent: Peter Schlotzer, Regierungsrat in der größten Einbürgerungsbehörde Deutschlands und langjähriger Dozent zum Staatsangehörigkeitsrecht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Meldeämtern, Pass- und Personalausweisbehörden, in den Standesämtern, den Einbürgerungsbehörden sowie den Staatsangehörigkeitsfeststellungsbehörden sind fast täglich mit Staatsangehörigkeitsrecht konfrontiert. So gehört z.B. die Eintragung „Derzeitige Staatsangehörigkeiten“ zu den Pflichtangaben im Melderegister. Die Meldebehörde ist neben der Einbürgerungsbehörde die einzige Behörde, die alle bestehenden Staatsangehörigkeiten prüft, weder das Standesamt noch das Ausländeramt prüfen i.d.R. eine möglichweise bestehende Mehrstaatigkeit.
Auch bei jeder Beantragung eines Passes oder Personalausweises sind Kenntnisse zum Bestehen bzw. Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich; die vorgeschriebene Befragung – in der Regel mittels Beiblatt – setzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kenntnisse über die individualrechtlichen Regelungen ausländischer Staaten voraus.
Unsere Webinare zum Thema „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht und Mehrstaatigkeit“ umfassen zwei 3,5-stündige Online-Seminare am 29.04.2021 (Teil I) und 01.06.2021 (Teil II) und kosten je € 249,00.
Teil II „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Mehrstaatigkeit“ behandelt die Grundlagen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie zur Prüfung und Eintragung von Mehrstaatigkeit:
- Wichtigste Gründe des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit
- Abweichende Kriterien bei Minderjährigen
- Regelungen zur Eintragung und Prüfung von mehrfacher Staatsangehörigkeit ins Melderegister
- Korrektes Ausfüllen des Beiblatts zur Staatsangehörigkeit bei Pass- und Personalausweisbeantragung.
Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nebst den Hintergründen zu Spätaussiedlern bzw. Vertriebenen erhalten Sie in Teil I „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“:
- Regelung zur deutschen Staatsangehörigkeit im Grundgesetz (Art. 116, Vertriebene, Spätaussiedler)
- Erwerb durch Abstammung sowie durch Geburt (sog. „Optionsdeutsche“)
- Erwerb durch Adoption, Erwerb durch sogenannte „Ersitzungsregelung“
- DDR-Staatsbürgerschaft im Verhältnis zur deutschen Staatangehörigkeit
Die Webinare können nicht als Paket gebucht werden, bitte buchen Sie die Termine einzeln über unseren Shop.
Referent: Peter Schlotzer, Regierungsrat beim Regierungspräsidium Darmstadt, tätig in der Dezernatsleitung der Einbürgerungsbehörde sowie Fachaufsicht für Staatsangehörigkeits-, Pass-, Personalausweis- und Melderecht. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist einer der bevölkerungsmäßig größten Regierungsbezirke im Bundesgebiet mit ca. 4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Herr Schlotzer ist Autor des Praxishandbuchs zum Staatsnagehörigkeitsrecht und unterrichtet seit knapp 25 Jahren regional und überregional als nebenamtlicher Dozent Staatsangehörigkeitsrecht.
Hinweis: Wenn Sie als Abteilung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Mehrfachanmeldung an unseren Kundenservice per E-Mail kundenservice@hjr-verlag.de oder telefonisch unter 0800/2183-333.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Registrierung und zum Webinar-Zugang.
Welche Ausrüstung benötige ich zur Teilnahme?
Sie benötigen
- eine stabile Internetverbindung
- PC, Laptop oder Tablet
- Lautsprecher bzw. Kopfhörer oder Headset
- ein eigenes Mikrofon ist nicht notwendig, da Sie Ihre Fragen im Chat schriftlich stellen können