Dr. Bernhard Burkholz,
Vors. Richter am VG
Dr. Bernhard Burkholz hat sich schon im Studium auf das öffentliche Recht spezialisiert und im Jahr 1987 in diesem Rechtsgebiet im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main promoviert. Er war nach dem 2. Staatsexamen (ebenfalls 1987) und einer vorübergehenden Beschäftigung als freier Rechtsanwalt beim Hessischen Rundfunk für drei Jahre mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tätig. Es folgten sechs Jahre in der Abteilung Recht und Verfassung der Hessischen Staatskanzlei, bevor er 1998 seine Tätigkeit als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufnahm. Seit Februar 2014 ist er Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, seit Mai 2022 a. D. Seine Kammer war u. a. zuständig für Schulrecht und das Recht der freien Berufe. Außerdem hat er 2016 den Vorsitz in den Fachkammern für Personalvertretungsrecht (Bund und Land) übernommen. Er ist Mitautor bei den Kommentaren zum HPVG (HBR I) sowie zum Beamtenstatusgesetz. Vortrags- und Fortbildungstätigkeiten runden sein Tätigkeitsfeld ab.
Hessisches Bedienstetenrecht - HBR
Teil IV: Beamtenrecht
14522 Seiten
Hessisches Bedienstetenrecht - HBR
Teilausgabe I: Personalvertretungsrecht
7066 Seiten