26.04.2023
Im Newsletter II/2023 wurde bereits auf die hohe Bedeutung von Risikobewertungen und die zugehörige Abgrenzung von sicheren gegenüber unsicheren Lebensmitteln eingegangen. Dieses Spannungsfeld tangiert sowohl Unternehmen, Behörden als auch Verbraucher. Davon hängt ab, ob schließlich ein tolerables Lebensalltagsrisiko im Verantwortungsbereich der Verbraucher vorliegt oder andererseits ein Verkaufsstopp, eine Rücknahme von den gewerbsmäßigen Kunden und ein für die Unternehmen wirtschaftlich besonders empfindlicher öffentlicher Rückruf erforderlich sind.
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12.04.2023
Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 24.03.2023 -14 ME 16/23- zu den lebensmittelrechtlichen Veröffentlichungen von Verstößen unter Benennung der Unternehmen entschieden.
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17.02.2023
Im Lebensmittelrecht ist von besonderer Bedeutung, ob Lebensmittel noch als sicher angesehen werden können oder bereits für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder darüber hinaus sogar gesundheitsschädlich sind. Davon hängt im Einzelfall regelmäßig ab, ob ein Verkaufsstopp, eine Rücknahme von den gewerbsmäßigen Kunden oder ein für die Unternehmen wirtschaftlich besonders empfindlicher öffentlicher Rückruf erforderlich sind.
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18.01.2023
Mit Bezug auf die Themenfelder Lebensmittelrecht / Lebensmittelhygiene / Risiko- und Krisenmanagement erhalten Sie folgende Informationen:
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08.07.2020
Mit der Vierten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 19.06.2020 treten zum 30.06.2020 Änderungen in nationalen Vorschriften in Kraft. Von diesen Änderungen sind die Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosen-Überwachungs-VO), die tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV) und die tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung (TierLMÜV) betroffen.
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11.12.2019
Newsletter Dezember 2019: Die VO (EG) Nr. 854/2004 mit Vorschriften zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird mit Wirkung zum 14.12.2019 aufgehoben. Ihre Inhalte werden durch die VO (EG) Nr. 2017/625 (Kontrollverordnung), die delegierte Verordnung (EU) 2019/624 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 fortgeführt. Um einerseits den mit der VO (EG) Nr. 854/2004 gewonnenen Erfahrungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, sowie andererseits notifizierten nationalen Regelungen Rechnung zu tragen, wurden die Vorgaben zur Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft gegenüber den bisher geltenden Regelungen geändert. Im Ergebnis ist einiges gleich geblieben, vieles hat sich etwas geändert und einige Dinge sind grundlegend neu gestaltet worden.
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20.08.2019
Zum 17. Juli 2019 wurde die AVV LmH (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis) zum dritten Mal geändert. Die Neuerungen mit Auswirkung auf die Überwachungspraxis sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
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25.04.2019
Ursprünglich entstand die Idee der mobilen Schlachtanlage aufgrund der Vermarktungseinschränkungen von Notschlachtungen außerhalb des Schlachthofes, die anfangs in den EU-Regelungen vorgesehen waren. Diese sind inzwischen aufgehoben, dennoch erfreut sich die mobile Schlachtanlage zunehmender Beliebtheit und stellt die Überwachungsbehörden vor neue und teilweise komplexe Herausforderungen.
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17.10.2018
Newsletter Oktober 2018:
Im Rahmen der 31. Sitzung beschäftigte sich die AFFL mit dem amtlichen Begleitscheinverfahren für Häute und Köpfe von Rindern. Dies ist Anlass genug, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Schlachtkörper, Teile von Schlachtkörpern oder Schlachtnebenprodukte wann und unter welchen Voraussetzungen den Schlachthof verlassen dürfen.
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