Die Europäische Kommission hat die „Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und über Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes im Amtsblatt der Europäischen Union v. 18.3.2021 C 91 / 1 veröffentlicht (siehe Anlage am Ende des Newsletters).
Zweck der Bekanntmachung vom 18.3.2021 ist die Erläuterung der in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 3.10.2017 (Titel: Eine funktionierende Auftragsvergabe in und für Europa) angekündigten Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und ihrer Vergabebehörden zur wirksamen Bekämpfung des Problems von Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Instrumente dienen u.a. der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Auftraggeber beim Aufbau von Kapazitäten zur Bewältigung des Problems von Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Europäische Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe sieht hier insbesondere Handlungsbedarf in Bezug auf die Einbeziehung von Abschreckungs-, Aufdeckungs- und Bekämpfungsmethoden.
Um diese Ziele zu erreichen, geht die Europäische Kommission davon aus, dass
eine Verbesserung des Marktwissens,
die Anpassung der Verfahren zur Förderung einer größtmöglichen Beteiligung von Wirtschaftsteilnehmern,
die Begrenzung des Risikos für geheime Absprachen,
die Sensibilisierung für das Problem wettbewerbswidriger Absprachen sowie
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Vergabe- und Wettbewerbsbehörden zur Sicherstellung einer effizienten und kontinuierlichen Unterstützung öffentlicher Auftraggeber
weitere Möglichkeiten darstellen, die Mitgliedstaaten mit Blick auf die Zielsetzung zu unterstützen.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist die Bekämpfung geheimer Absprachen vor Abschluss des Vergabeverfahrens nur durch gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Auftraggeber zu erreichen (siehe Abschnitt 3 der Bekanntmachung).
Zu den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Auftraggeber zum Aufbau solcher Kapazitäten treffen könnten, gehören u.a.:
die Bereitstellung insbesondere personeller Ressourcen, die in der Lage sind, Vergabeverfahren durchzuführen, und zudem über die Fähigkeit verfügen, ordnungsgemäß und zeitnah gegen Fälle mutmaßlicher Absprachen vorzugehen,
die Nutzung verfügbarer administrativer Anreize zur Belohnung von Bediensteten, die Vergabeverfahren durchführen und mögliche Fälle von Absprachen aktiv aufdecken, bekämpfen und melden,
Organisation von Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen für Personal, das mit Auftragsvergaben befasst ist.
Die Bekanntmachung führt im Abschnitt 4 eine Reihe von Möglichkeiten auf, die auf die Schaffung eines umfassenden, stabilen und effizienten Rahmen zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber, als Voraussetzung einer vollständigen Zusammenarbeit zwischen den Vergabe- und Wettbewerbsbehörden abzielen.
Darüber hinaus enthält die Bekanntmachung auch die angekündigten prägnanten, benutzerfreundlichen und leicht verständlichen Leitlinien für öffentliche Auftraggeber über die Anwendung der in den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Ausschlussgründe bei wettbewerbsverzerrenden Absprachen.
Diese Leitlinien werden in Abschnitt 5 dargelegt und durch einen Anhang ergänzt, in dem eine Reihe von Maßnahmen zur effektiveren Verhinderung wettbewerbswidriger Absprachen sowie solcher zur Aufdeckung und Bekämpfung mutmaßlicher Absprachen aufgeführt werden.
Verfasser: Dietmar Altus
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