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Das GWB-Digitalisierungsgesetz dient einerseits der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften sowie der Schaffung eines Ordnungsrahmens für digitale Märkte, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird, unter anderem um missbräuchlichem Verhalten von großen Plattformbetreibern mit überragender, marktübergreifender Bedeutung entgegenzuwirken.
Hierdurch wird insbesondere die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden gestärkt, die künftig konkrete wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen von besagten Unternehmen verbieten können, z. B.:
beim Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten eigene Angebote zu bevorzugen oder
Maßnahmen zu ergreifen, die andere Unternehmen bei ihrer Tätigkeit auf Beschaffungs- oder Absatzmärkten behindern, etwa bei Voreinstellungen eigener Angebote in Browsern oder Mobilgeräten.
Hierfür werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Zudem wird die Fusionskontrolle erleichtert, indem die Umsatzschwellenwerte erhöht werden. Dies soll KMUs zu Gute kommen.
Ergänzend zum Gesetz beschloss der Deutsche Bundestag eine Entschließung.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Anwendung des Novellierten Wettbewerbsrechts und dessen Auswirkungen u. a. im Hinblick auf die Auswirkungen des Datenzugangs auf die verschiedenartigen Interessen zu beobachten und dem Bundestag alle vier Jahre zu berichten. Schließlich soll die Bundesregierung die Bestrebungen der EU für einen Ordnungsrahmen der Plattformwirtschaft begleiten und die nationalen Erfahrungen in die
europäische Diskussion einbringen.
Weiterführende Links:
Bundesratsdrucksache GWB-Digitalisierungsgesetz
GWB-Digitalisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt
Europäischen Richtlinie (EU) 2019/1
Verfasser: Hans-Peter Müller
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