Tariftreueregelung des Bundes: Startschuss für Konsultation der Öffentlichkeit

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 7. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen (sog. Bundes-Tariftreue) eingeleitet. Damit nehmen die beiden Ministerien die Umsetzung eines zentralen Vorhabens des Koalitionsvertrags (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), RdNrn. 1029 ff, RdNrn. 2336 ff) in den Blick (s. Pressemitteilung des BMWK vom 8. Dezember 2022).

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken, damit faire Löhne in Deutschland gezahlt werden – dies befördert auch die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West. Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen soll.

Mit der Bundestariftreueregelung will künftig auch der Bund bei der Vergabe seiner öffentlichen Aufträge eine Vorbildrolle einnehmen. Durch die Bindung an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags soll sichergestellt werden, dass für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten. Zugleich soll damit gewährleistet werden, dass die an der Ausführung eines öffentlichen Auftrags beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fairen Standards beschäftigt werden. Gute Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Baustein für eine sozial nachhaltige Auftragsvergabe und stärken zudem die Qualität der erbrachten Leistungen.

Betroffene Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern können im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens ihre Einschätzungen und Ideen über ein bereitgestelltes PDF-Formular einbringen. Das ausgefüllte PDF-Formular kann bis zum 23. Dezember 2022 per E-Mail an das gemeinsame Postfach

tariftreue.konsultation_bmwk@bmas.bund.de

gesandt werden. Die Stakeholder können so dazu beitragen, dass der Gesetzeszweck effektiv erreicht und den Bedürfnissen der Praxis hinreichend Rechnung getragen wird. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein.

Die Konsultationsphase findet im Zeitraum vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 statt.

Weiterführende Information finden Sie auf den Internetseiten www.bmas.bund.de (https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Staerkung-der-Tarifbindung/Oeffentliche-Konsultation-zur-Tariftreue/oeffentliche-konsultation-zur-tariftreue-art.html)

und www.bmwk.bund.de (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/offentliche-konsultation-zur-bundes-tariftreue.html).

Dietmar Altus


Anlage:

PDF-Formular „Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes“ (Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes (bmwk.de); https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fragenbogen-oeffentliche-konsultation-zur-tariftreue.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

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