Vergabetransformationspaket: Startschuss zur Konsultation der Öffentlichkeit

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 29. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur Vorbereitung eines umfassenden „Vergabetransformationspaketes“ eingeleitet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 29. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur Vorbereitung eines umfassenden „Vergabetransformationspaketes“ eingeleitet. Damit nimmt das BMWK die Umsetzung eines zentralen Vorhabens des Koalitionsvertrags (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), RdNrn. 1029 ff.), in den Blick (s. Veröffentlichung des BMWK vom 29. Dezember 2022). Wie auch schon hinsichtlich der geplanten Bundestariftreueregelung (s. Newsletter vom 12.12.2022) können Stakeholder dazu beitragen, dass die mit dem Vergabetransformationspaket beabsichtigten Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der Praxis hinreichend Rechnung getragen wird. Erklärtes Ziel des BMWK ist, das Vergaberecht praxisgerecht weiter zu modernisieren. Dabei soll die öffentliche Beschaffung durch Innovationen gestärkt und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft genutzt werden und zum Bürokratieabbau beitragen.

Den betroffenen Organisationen, Unternehmen/Verbände sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzung und Ideen zu fünf ausgewählten Aktionsfeldern einzubringen.

Aktionsfeld 1:

Stärkung der ökologischen Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung mit Blick auf umwelt- und klimabezogene Anforderungen.

Aktionsfeld 2:

Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung

Aktionsfeld 3:

Fortsetzung der rechtssicheren Digitalisierung öffentlicher Vergabeverfahren sowie Errichtung einer anwenderfreundlichen zentralen Plattform.

Aktionsfeld 4:

Förderung der Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren einschließlich schnellerer Entscheidungen bei Vergabeverfahren.

Aktionsfeld 5:

Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovation. Dazu zählen u.a. keine Erhöhung der Zugangshürden für Mittelständische Unternehmen, einfachere Gestaltung der öffentlichen Ausschreibungen mit Blick auf die Beteiligung von Start-Up-Unternehmen sowie innovative Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung.

Die Konsultationsphase findet im Zeitraum vom 29. Dezember 2022 bis zum 14. Februar 2023 statt.

Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Konsultation kann per E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de abgegeben werden.

Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bearbeiter: Dietmar Altus


Den Link zum Fragenkatalog finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
BMWK – Öffentliche Aufträge und Vergabe

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html

BMWK – Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“);

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/oeffentliche-konsultation-zur-transformation-des-vergaberechts.html

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