1. Gesetzgebung in Bayern
Neues Bayerisches Datenschutzgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen
Das vom Landtag Ende April beschlossene neue Bayer. Datenschutzgesetz ist im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/08/gvbl-2018-08.pdf).
Mit Art. 39 b dieses Gesetzes wurden 21 weitere Landesgesetze an die DSGVO angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen von Verfahrensvorschriften an die DSGVO finden sich dort auch materielle Änderungen, u.a.
Neues Personalaktenrecht im Bayer. Beamtengesetz
Mit dem „Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 18. Mai 2018 wurde unter anderem das Bayerische Beamtengesetz (BayBG) an die DSGVO angepasst: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).
Umsetzung der Richtlinie 680/2016 im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG)
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 18. Mai 2018 wurde im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz die Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz für den Polizeibereich umgesetzt: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).
Dieses Gesetz enthält in § 6 bereits eine Änderung des neuen BayDSG. In Art. 29 BayDSG wird eine Regelung zu DNA-Untersuchungen eingefügt, von der Personen betroffen sind, die „regelmäßig Aufgaben im Rahmen polizeilicher oder strafprozessualer Ermittlungen wahrnehmen und dabei möglicherweise mit Spurenmaterial in Kontakt geraten“.
Änderung des Bayerischen-E-Government-Gesetzes (BayEGovG)
Mit dem „Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht“ vom 18. Mai 2018 wurden das Bayerische-E-Government-Gesetzes BayEGovG und das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG) an die DSGVO angepasst (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).
2. Berichtigung der Datenschutz-Grundverordnung
Im Amtsblatt der EU ist eine umfangreiche zweite Berichtigung der DSGVO erschienen: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2018:127:FULL&from=DE). Neben offensichtlichen Schreib- und Verweisungsfehlern im Verordnungstext werden auch verschiedene Erwägungsgründe berichtigt.
3. Datenschutzreform-Arbeitshilfen des StMI werden fortgeschrieben
Die vom Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration herausgegebenen „Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, der Richtlinie (EU) 2016/680 (Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz) und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes“ wurden durch ein neues Kapitel „Datenschutz-Geschäftsordnung“ ergänzt. Darin findet sich insbesondere ein Muster für eine Datenschutz-Geschäftsordnung staatlicher Behörden mit Erläuterung: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/datensicherheit/arbeitshilfen_stand_22_5_2018_neu.pdf
4. Gesamtkommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes kommt Ende Juni
Die Kommentierung des gesamten neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes erscheint Ende Juni im Kommentar DATENSCHUTZ IN BAYERN, Bayer. Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (29. Aktualisierung). Damit wird eine zeitnahe Information der behördlichen Praxis gewährleitet.
Anton Knoblauch
Mitautor Datenschutz in Bayern
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